Grillplatzbenützung

Die Reservierung des Grillplatzes ist ausschließlich Wallerner Gemeindebürgern vorbehalten.

Kaution bzw. Benützungsgebühr: Bei der Abholung des Schlüssels im Gemeindeamt wird eine Kaution in der Höhe von € 200,- eingehoben und werden hiervon, falls notwendig, Reinigungskosten oder Kosten für etwaige Reparaturen einbehalten. Für die Benützung des Grillplatzes werden pro Tag € 50,- (Beschluss des Gemeinderates über die Erhöhung der Benützungsgebühr vom 26.05.2023, gültig ab 01.01.2023) verrechnet. Wird der Grillplatz in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand verlassen, wird die Differenz zwischen Kaution und Benützungsgebühr wieder ausbezahlt.

Schlüsselabholung: Bitte den Schlüssel für den Grillplatz am Tag vor der Benützung zu den bekannten Öffnungszeiten aus dem Gemeindeamt abholen. Wenn die Benützung am Wochenende erfolgen soll, bitte den Schlüssel bis spätestens Freitag 11:00 Uhr abholen.

Der Grillplatz ist am Tag nach der Benützung um 12:00 Uhr im selben Zustand zu verlassen, in welchem er sich bei der Übernahme befunden hat. Vor jeder Grillplatzbenützung erhält jeder Benützer eine Checkliste betreffend das vorhandene Inventar und bestätigt dieser das Vorhandensein des Inventars.

Für den Fall, dass an einem Wochenende mehr als 2 Feiern stattfinden, ersuchen wir die Telefonnummer bei der Schlüsselabholung im Gemeindeamt bekanntzugeben, damit die Übergabe an den Nachmieter bzw. die Übernahme vom Vormieter reibungslos funktionieren kann. Bei den Übergaben am Wochenende ist zwischen den beiden Benutzern das Einvernehmen herzustellen.


HIER GEHTS ZUM RESERVIERUNGSKALENDER

Zuständig